Die Gemeindevertretung hat am 12.06.2014 den Verkauf des gemeindeeigenen Objekts Gemarkung Löhlbach, Kirchplatz 1 ("Ahle Schüle") an die bisherige Pächterin Gerda Altmann beschlossen. Der Beschluss wurde mehrheitlich bei Gegenstimmen der BGH sowie eines Mitglieds der SPD - Fraktion gefasst. In den Stellungnahmen der Sprecher der Fraktionen kam zum Ausdruck, dass die Entscheidung nicht einfach war.
Einerseits muss die Kommune aufgrund des hohen Schuldenstandes sehen, dass sie sich von Dingen trennt, die nicht originär zu ihren Aufgaben gehört. Schon in Kürze wären Kosten durch Instandhaltungsmassnahmen entstanden.
Es muss aber auch gesehen werden, dass nach dem Verkauf die Gemeinde insgesamt etwa 55 000,- minus gemacht hat. Oder anders gesehen, in den Erhalt des denkmalgeschützten Objektes und in die Gestaltung des Umfeldes Kirchplatz diese Summe investiert hat.
Zur Historie:
In den Jahren 2001 bis 2003 wurde die "Ahle Schüle" im Rahmen der Dorferneuerung grundhaft saniert. Es wurden, in Absprache mit dem späteren Pächter, eine Gastronomie sowie zwei Wohnungen geschaffen. Von Seiten des Landes Hessen gab es hohe Zuschüsse, die Finanzierungslücke wurde durch ein Darlehen der Gemeinde gedeckt. Zins und Tilgung wurden durch die Pachtzahlung bisher abgedeckt. Mit dem Pächter wurde ein Vorkaufsrecht vereinbart.Nach Ablauf der Bindefrist von 12 Jahren war nun ein Verkauf des Objektes möglich. Diesen Verkauf hat die Gemeindevertretung nun möglich gemacht, der Gemeindevorstand kann nun den entsprechenden Kaufvertrag unterzeichnen.
Zu den Zahlen:
Die Gemeindevertretung hat beschlossen, das Objekt Kirchplatz 1 ("Ahle Schüle") zum Restbuchwert vom 30.06.2014 in Höhe von 138 667,- € zu verkaufen.
Was erst jetzt vielen bekannt wurde, die Gemeinde hat noch einen erheblichen Betrag von dem Architektenhonorar zu zahlen, der bis jetzt gestundet war. Diese Restforderung beläuft sich auf 74 429,65 €.. Diese Summe muss auf jeden Fall gezahlt werden, unabhängig, ob das Objekt verkauft wird oder nicht. Das hat eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht ergeben.
Die Gemeindevertretung hat es sich bei ihrer Entscheidung nicht leicht gemacht. Viele hatten kein gutes Gefühl dabei. Unter Abwägung aller Aspekte ist wohl die für die Zukunft sinnvollste Entscheidung getroffen worden. Schließlich sollte die Gemeinde keine Gaststätte betreiben, die immer wieder neue Kosten verursachen würde.
Wilhelm Schäfer
Vorsitzender der Gemeindevertretung