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SPD Ortsverein Hohes Lohr

Zwölf Milliarden für den schwarzgrünen Schattenhaushalt

Landespolitik

Die Covid-19-Pandemie hat unser Land in die vermutlich größte Krise seit dem Zweiten Weltkrieg gestürzt. Allein in Hessen haben 52.000 Betriebe Kurzarbeit angezeigt. Ganze Wirtschaftszweige stehen vor dem materiellen Aus, beispielsweise Bars und Kneipen, die Veranstaltungsbranche oder die Kunst- und Kulturszene. Zu den vielen Arbeitsplätzen, die in den vergangenen Monaten bereits verloren gegangen sind, kommen noch mehr, die akut bedroht sind.
In dieser Situation ist es die Aufgabe des Staates, den Betroffenen zu helfen. Diese Hilfen kosten sehr viel Geld, aber sie sind unverzichtbar, wenn wir die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise überwinden wollen. Darüber, wer welche Hilfe in welchem Umfang bekommt, entscheiden am Ende die Parlamente der Länder und des Bundes. Denn sie entscheiden als Haushaltsgesetzgeber darüber, wieviel Geld den Regierungen zur Verfügung steht, um in der Krise das zu tun, was getan werden muss.

Corona-Hilfe und die Schuldenbremse
Es ist klar, dass die erforderlichen Corona-Hilfen des Bundes und des Landes nur mit Krediten finanziert werden können. Allerdings gestattet die so genannte „Schuldenbremse“ die Aufnahme von neuen Krediten nur noch in außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen.
Allerdings gibt es in Hessen eine Besonderheit bei der Schuldenbremse: Sie kann nach derzeitiger Gesetzeslage nur gelockert werden, wenn zwei Drittel der Abgeordneten des Hessischen Landtags zustimmen. Die Idee hinter der Zwei-Drittel-Regelung ist, dass in einer außergewöhnlichen Notlage die Kreditaufnahme von einer außergewöhnlich breiten parlamentarischen Mehrheit getragen werden soll.

SPD-Stimmen für den Nachtragshaushalt
Zu Beginn der Corona-Krise hat die Regelung funktioniert: Wir haben uns mit der Landesregierung im März auf eine Reihe von Maßnahmen gegen die Krise verständigt und mit unseren Stimmen im Hessischen Landtag dafür gesorgt, dass die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament zustande kam.
Schon damals war klar, dass noch viel mehr Geld – also: eine weitere Schuldenaufnahme – nötig sein würde, um unser Land durch die Krise zu bringen. Wir haben der Landesregierung deswegen angeboten, gemeinsam einen weiteren Nachtragshaushalt zu beschließen, der die Handlungsfähigkeit des Landes Hessen bis zum Jahresende sicherstellt. Aber so klar wir die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts sehen, so unklar ist für uns die generelle Notwendigkeit eines so genannten „Sondervermögens“, wie es die schwarzgrüne Landesregierung als Antwort auf die Krise plant.
Sondervermögen als Schattenhaushalt
Die Landesregierung hat in der letzten Woche ein „Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz“ vorgestellt, das vorsieht, ein so genanntes „Sondervermögen“ im Umfang von zwölf Milliarden Euro einzurichten. Mit dem Geld will die Landesregierung bis Ende 2023 solche Maßnahmen finanzieren, die nach ihrer Auffassung geeignet sind, die Folgen der Corona-Krise abzumildern. CDU und Grüne wollen das Vorhaben unbedingt vor der Sommerpause durch den Landtag bringen, weil angeblich die Zeit drängt. Die Mittel aus dem ersten Nachtragshaushalt sind aber noch lange nicht verbraucht. Das Land ist handlungsfähig und wir garantieren, dass es handlungsfähig bleibt.
Niemand will mehr Schulden machen als Schwarzgrün
Die Landesregierung muss für ihren Schattenhaushalt zwölf Milliarden Euro an neuen Krediten aufnehmen. Im Verhältnis zur Wirtschaftskraft und zur Einwohnerzahl plant kein anderes Bundesland in der Corona-Krise eine höhere Neuverschuldung.
 Zwölf Milliarden Euro, das ist mehr als ein Drittel eines normalen hessischen Landeshaushaltes.
 Zwölf Milliarden Euro, das sind vier Prozent des jährlichen Bruttoinlandsproduktes in Hessen.
 Zwölf Milliarden Euro an neuen Krediten erhöhen den Schuldenstand Hessens auf einen Schlag um ein Drittel.
Eine so gewaltige Kreditsumme muss aus unserer Sicht sehr gut begründet werden. Und sie muss sehr streng vom Parlament kontrolliert werden können. Beides leistet der Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Sondervermögen“ nicht.

 
 

Nicht alles den Schwarzen überlassen!

 

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